Rechtsprechung
   BFH, 07.01.2004 - X R 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13622
BFH, 07.01.2004 - X R 38/03 (https://dejure.org/2004,13622)
BFH, Entscheidung vom 07.01.2004 - X R 38/03 (https://dejure.org/2004,13622)
BFH, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - X R 38/03 (https://dejure.org/2004,13622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,13622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 56; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 4; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der Gründe für eine Wiedereinsetzung innerhalb der Antragsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Kenntnis des Gerichts vom Wiedereinsetzungsgrund

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.07.2000 - VI B 223/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 07.01.2004 - X R 38/03
    Ist dies nicht geschehen, kann Wiedereinsetzung nur gewährt werden, wenn der Wiedereinsetzungsgrund gerichtsbekannt oder offenkundig ist (BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 1999 VII B 64/99, BFH/NV 1999, 1633; vom 3. Juli 2000 VI B 223/99, BFH/NV 2000, 1491; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, § 56 Rz. 48).
  • BFH, 13.07.1999 - VII B 64/99

    Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BFH, 07.01.2004 - X R 38/03
    Ist dies nicht geschehen, kann Wiedereinsetzung nur gewährt werden, wenn der Wiedereinsetzungsgrund gerichtsbekannt oder offenkundig ist (BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 1999 VII B 64/99, BFH/NV 1999, 1633; vom 3. Juli 2000 VI B 223/99, BFH/NV 2000, 1491; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, § 56 Rz. 48).
  • FG Baden-Württemberg, 30.09.2004 - 10 K 116/01

    Kein Sonderausgabenabzug wiederkehrender Leistungen des Erben an einen

    Die Kläger übersehen in diesem Zusammenhang, dass es vorliegend nicht um die Frage geht, ob ein vom Vermögensübergeber selbstbewohntes Einfamilienhaus im Rahmen einer Vermögensübergabe unter Vorbehalt von Erträgen eine existenzsichernde Wirtschaftseinheit darstellen kann (vgl. hierzu allgemein BFH, Beschlüsse vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, und GrS 2/00, BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100; FG Münster, Urteil vom 29. Juli 2003 6 K 5809/00E, EFG 2003, 1071, Revision zurückgewiesen BFH, Beschluss vom 7. Januar 2004,: X R 38/03 - n.v.).
  • FG Hessen, 05.07.2005 - 11 K 1854/02

    Fristverlängerungsantrag begründet keinen "Antrag" für die Durchführung der

    Denn Wiedereinsetzung ohne Antrag kann gewährt werden, wenn die versäumte Rechtshandlung innerhalb der Antragsfrist - binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses - nachgeholt wird, wobei auch innerhalb der Antragsfrist die Tatsachen vorzutragen sind, welche die Wiedereinsetzung begründen; ist letzteres nicht geschehen, kann Wiedereinsetzung nur gewährt werden, wenn der Wiedereinsetzungsgrund gerichtsbekannt bzw. amtsbekannt oder offenkundig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Januar 2004 X R 38/03, juris, zu § 56 Abs. 3 FGO; BFH-Urteil vom 17. September 1987 III R 259/84, BFH/NV 1988, 681).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht